Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist am 24.3.2005 in Kraft getreten.
Im Hinblick auf die in § 9 Abs. 1 bis Abs. 4 ElektroG normierten Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist das ElektroG nach § 24 ElektroG bis zum 23.3.2006 ausgesetzt worden, d.h. erst zu diesem Datum müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihren Pflichten nach dem ElektroG in vollem Umfang nachkommen. Vor diesem Hintergrund haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihre kommunalen Abfallentsorgungssatzungen und ihre kommunalen Abfallgebührensatzungen an die neuen Rechtsvorgaben und Rechtsfolgen des ElektroG anzupassen und bis zum 23.3.2006 ein Erfassungssystem für ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte aufzubauen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 03/2005 (Juni 2005) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. jur. Peter Queitsch |
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