Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Allein in Deutschland fallen derzeit jedes Jahr 1,8 bis 2,0 Mio. t Abfälle aus Elektro- und Elektronikgeräten an. Die Tendenz ist steigend. Gerechnet wird mit einer jährlichen Wachstumsrate von bis zu 4%. Aus diesem Grund wird seit Jahren über den Erlass spezieller Regelungen zur Steuerung und Bündelung dieses Abfallstromes diskutiert.

Den vorläufigen Abschluss dieses Prozesses bildet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das am 23.3.2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und nunmehr stufenweise in Kraft tritt. Der vorliegende Beitrag führt in dieses Regelungswerk ein. Begonnen wird mit einem Blick auf die europäischen Wurzeln (II.) und die Entstehungsgeschichte (III.) des ElektroG. Es folgt eine Übersicht über den Anwendungsbereich (IV.), die Verpflichteten (V.) und die Zuständigkeiten (VI.). Der Beitrag schließt mit einer Übersicht über das Inkrafttreten einzelner Vorschriften (VII.) und einem kurzen Ausblick (VIII.).



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 03/2005 (Juni 2005)
Seiten: 8
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Markus W. Pauly
RA Dr. Anno Oexle
 
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