1993 wurde die Technische Anleitung (TA) Siedlungsabfall verabschiedet. Auf Drängen der Länder und Kommunen hat die damalige Bundesregierung mit dieser Verwaltungsvorschrift anspruchsvolle, bundeseinheitliche Anforderungen insbesondere an die Vorbehandlung und Ablagerung von Siedlungsabfällen gestellt. Spätestens ab dem Jahr 2005 sollen nur noch reaktionsträge, weitestgehend inerte Abfälle abgelagert werden, von denen auf Deponien keine Umweltgefährdungen in Form von schadstoffbelastetem Sickerwasser und klimaschädigendem Deponiegas ausgehen.
Obwohl nach Schätzungen von Prognos die Restabfallmengen zur Beseitigung bis zum Jahr 2005 und 2010 in einem erheblichen Umfang weiter zurückgehen werden, reicht die Kapazität der gegenwärtig zur Verfügung stehenden Restabfallbehandlungsanlagen bei Weitem nicht aus, um die Anforderungen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) zu erfüllen. Im Jahr 1997 wurden rd. 60 % aller Siedlungsabfälle (26,5 Mio. t) auf Deponien abgelagert, rd. 38 % in MVAs verbrannt und rd. 2 % in MBA-Anlagen behandelt. Im Jahr 2005 wird hingegen noch mit rund 21 bis 22 Mio. t an Siedlungsabfällen zur Beseitigung zu rechnen sein. Deshalb sind viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) gegenwärtig gefordert, Konzepte zur Restabfallbehandlung zu planen und gemeinsam mit der Entsorgungswirtschaft entsprechende Anlagen zu realisieren.
Copyright: | © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban |
Quelle: | 6. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2001) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 6,00 |
Autor: | Professor Dr. Udo Hellwig |
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