Die Novellierung des Altölrechts liegt derzeit im Entwurf vor. Danach soll der von der EU-Richtlinie formulierte Vorrang der stofflichen Aufbereitung zu Basisöl auch in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden. Im Vorfeld der Novellierung wurde insbesondere der Zusammenhang dieses Vorrangs mit dem im Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) formulierten Vorrang der besser umweltverträglichen Verwertungsart (§ 6, Absatz 1), intensiv diskutiert. Diese Diskussion wurde auf juristischer wie wissenschaftlicher Ebene mit einer Reihe von Untersuchungen begleitet.
Auch das Bundesumweltministerium gab über das Umweltbundesamt eine Ökobilanz-Studie in Auftrag, die als wissenschaftliche Grundlage für die verordnungsgeberischen Aufgaben die Frage der besser umweltverträglichen Verwertungsart für Altöl (Kategorie I) klären sollte. Beauftragt wurde die Projektgemeinschaft aus Arcadis, Darmstadt und ifeu, Heidelberg. Die Arbeit wurde in Begleitung eines Beirats aus beteiligten Kreisen im Verlauf des Jahres 1999 weitgehend abgeschlossen und ist mittlerweile durch das Umweltbundesamt veröffentlicht.
Die Ökobilanz sollte die Altölaufarbeitung zu Grundöl, nach Art der Mineralöl-raffinerie Dollbergen, die Aufarbeitung zu DIN-konformen Regelbrennstoff (Recycling-Heizöl nach DIN 51603-4) nach Art der Baufeld-Mineralölraffinerie in Chemnitz, die Vergasung und Synthetisierung von Methanol (SVZ Schwarze Pumpe) und die energetische Verwertung in Zementwerken vergleichend bewerten. Dabei wurden Sachbilanzen und Wirkungsabschätzungen erarbeitet und die Ergebnisse auf diesen Ebenen interpretiert.
Copyright: | © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban |
Quelle: | 6. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2001) |
Seiten: | 26 |
Preis: | € 13,00 |
Autor: | Dipl.-Biol. Horst Fehrenbach |
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