Etwa Mitte der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts begannen die ersten Gebietskörperschaften, Abfallwirtschaftskonzepte für ihre Entsorgungsregionen zu erstellen. Seit 1988 wurde die Aufstellung von Abfallwirtschaftskonzepten als Pflicht in einigen Landesabfallgesetzen verankert und 1994 in § 19 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes für alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verbindlich vorgeschrieben.
Die Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte regeln die Bundesländer – teils in ihren Landesabfallgesetzen, teils in Verordnungen und teils in Leitfäden • die Analyse des Ist-Zustands der Abfallwirtschaft bezüglich des Abfallaufkommens und der Entsorgungswege im Entsorgungsgebiet, • die Abschätzung des zu erwartenden Abfallaufkommens unter Berücksichtigung prognostizierter Entwicklungen, • die Festlegung definierter Ziele zur Abfallvermeidung und -verwertung und – basierend auf der Verknüpfung dieser drei Bausteine – • die Aufstellung und Fortschreibung des Im kommunalen Abfallwirtschaftskonzept sollen alle Siedlungsabfälle berücksichtigt werden, die im Gebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers von der Abfallentstehung über die Herstellung vermarktbarer Zwischen- oder Endprodukte bis hin zur Ablagerung der Entsorgungsrückstände anfallen oder anfallen werden – einschließlich von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossener Abfälle, soweit sie aufgrund vertraglicher Vereinbarung gemeinsam mit überlassungspflichtigen Abfällen entsorgt werden. Dazu werden die Maßnahmen zur • Vermeidung, • Sammlung und Transport, • Verwertung, • Behandlung und • Ablagerung zu einem schlüssigen Gesamtkonzept integriert.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Ersatzbrennstoffe 4 (2004) (November 2004) |
Seiten: | 75 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Stephanie Thiel |
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