Neue Verordnung des Bundes zur Siedlungsabfallentsorgung

Am 1. März diesen Jahres ist die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Behandlungsanlagen in Kraft getreten.

Mit dieser Artikelverordnung wurde der rechtliche Rahmen für die Siedlungsabfallentsorgung der Zukunft neu gesetzt. Damit ist es gelungen, in einem jahrelangen Glaubenskrieg ob Hausmüll besser verbrannt oder in mechanisch-biologischen Anlagen behandelt werden soll, einen akzeptablen Kompromiss zu finden, der dem Umweltschutz zugute kommt. Der Gordische Knoten, der jahrelang Fortschritte in der Abfallentsorgung behindert hat, wurde gelöst. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein für eine nachhaltige Abfallpolitik in Deutschland dar.

Insgesamt werden die neuen Regelungen die Siedlungsabfallwirtschaft einen großen Schritt nach vorne bringen, da hierdurch sowohl einem drohenden zeitlichen als auch verfahrensmäßigen weiten Auseinanderdriften der Umsetzung der Bestimmungen der TA Siedlungsabfall und damit des Niveaus der Siedlungsabfallentsorgung in Deutschland Einhalt geboten wurde. Die Verordnung wird zu einer erheblichen Vereinfachung und Vereinheitlichung des Vollzugs bei der Behandlung und Ablagerung von Abfällen und damit zu mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit führen. Durch die gewählte Form als Rechtsverordnung wird sichergestellt, dass die Vorgaben für alle rechtlich verbindlich sind; es verbleibt kein Spielraum für Sonderregelungen, Billiglösungen oder die Nichteinhaltung von Fristen zu Lasten der Umwelt.

Ziel der Artikelverordnung ist es, die medienübergreifende umweltverträgliche Behandlung und Ablagerung von Siedlungsabfällen sicherzustellen. Sie gilt sowohl für die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponien sowie die Behandlung von Siedlungsabfällen zum Zweck der Einhaltung der Deponie-zuordnungskriterien. In Artikel 1 (Abfallablagerungsverordnung) werden dafür Anforderungen an die Beschaffenheit von abzulagernden Abfällen und an die Deponien festgelegt. Artikel 2 (30. BImSchV) regelt die Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von biologischen Abfall-behandlungsanlagen für Siedlungsabfälle und Artikel 3 (Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung, Anhang 23) schreibt abwasserrechtliche Anforderungen für biologische Abfallbehandlungsanlagen fest.



Copyright: © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban
Quelle: 6. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2001)
Seiten: 8
Preis: € 4,00
Autor: Dr. C.-André Radde
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.