Die Bedeutung des Naturschutzes bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Die mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) angestrebte Zielsetzung des „guten Zustands“ aller Gewässer innerhalb der Europäischen Union richtet sich primär an Gewässerschutzzielen aus.

Die Richtlinie beinhaltet keinen unmittelbaren Schutz der Auen oder andere Naturschutzziele. Gleichwohl ist in vielerlei Hinsicht, insbesondere bei der Betrachtung von Schutzgebieten nach Art. 6 WRRL und der grundwasserabhängigen (Land-)Ökosysteme im Rahmen der Bewirtschaftung des Grundwassers eine intensive Kooperation mit dem Naturschutz möglich und erforderlich, um den Ökosystemansatz der WRRL zu erfüllen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 12/2003 (Dezember 2003)
Seiten: 4
Preis: € 10,90
Autor: Hans-Hartmann Munk
 
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