In der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) sind Brennstoffe aufgeführt, die in Kleinfeuerungsanlagen verbrannt werden dürfen.
Unter anderen werden dort neben verschiedenen Holzbrennstoffen "Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe" als Regelbrennstoff genannt. In Erläuterungen zur 1. BImSchV werden als strohähnliche Energiepflanzen z. B. Schilf, Elefantengras, Heu, Maisspindeln genannt. Getreide ist hier nicht aufgeführt und demnach kein Regelbrennstoff. Die Auslegung, ob Getreide ein strohähnlicher Brennstoff ist oder nicht, ist Sache der Länder. Die meisten Bundesländer lehnen jedoch eine Verbrennung von Getreide ab. In Bayern besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auf Antrag beim zuständigen Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von Getreideverbrennungsanlagen zu beantragen. Die Bereitschaft zur Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungen ist bei den einzelnen Ämtern jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Copyright: | © C.A.R.M.E.N. e.V. |
Quelle: | 12. C.A.R.M.E.N. Forum (2005) (März 2005) |
Seiten: | 16 |
Preis: | € 8,00 |
Autor: | Dr. Ruth Brökeland |
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