Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) im Sinne der Neufassung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) sind Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen und die keiner weiteren als der zur Ernte, Konservierung oder Nutzung in der Biomasseanlage erfolgten Aufbereitung oder Veränderung unterzogen wurden.
Leider ist die Legaldefinition unpräzise und führt im Einzelfall zu erheblichen Unsicherheiten. Darüber hinaus gelten Gülle, Mist und Jauche von Nutztieren oder Schlempe aus landwirtschaftlichen Brennereien, für die keine anderweitige Verwertungspflicht nach dem Branntweinmonopolgesetz besteht, als NawaRo. Der Gesetzgeber honoriert die Beschränkung der Einsatzstoffe in landwirtschaftlichen Biogasanlagen mit einem Zuschlag zur Stromvergütung, dem NawaRo-Bonus. Es kann also durchaus vorteilhaft sein, sich auf Substrate aus der Landwirtschaft zu beschränken.
Copyright: | © C.A.R.M.E.N. e.V. |
Quelle: | 12. C.A.R.M.E.N. Forum (2005) (März 2005) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 5,50 |
Autor: | Ulrich Keymer |
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