Die neue EU-Richtlinie 98/83/EG, die Trinkwasser als Wasser für den menschlichen Gebrauch definiert, wurde zum 01.01.2003 mit der neuen TrinkwV2001 in nationales Recht umgesetzt.
Die Umsetzung der Anforderungen erforderte vom Wasserversorger technische, methodische und organisatorische Anpassungen. Dazu gehören die Begrenzung der Calcitlösekapazität im Trinkwasser und die Sicherstellung der Trinkwasserüberwachung bei deutlich reduzierter Anzahl von Proben. Durch die Aufteilung in routinemäßige und periodische Kontrollen und dem eigenen Interesse, die Qualität des Netzes zuverlässig abzubilden, wurden mehr Parameter als vorher analysiert. Der Wasserversorger hat eine Grenzwertüberschreitung nach neuer Trinkwasserverordnung direkt dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Das Gesundheitsamt entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Ein Maßnahmeplan für eine im Störfall nicht leitungsgebundene Trinkwasserversorgung musste zwischen dem Wasserversorger und dem Gesundheitsamt abgestimmt werden.
Schlagworte: TrinkwV2001, Calcitlösekapazität, Akkreditierung, Maßnahmeplan
Copyright: | © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH |
Quelle: | GWF 13 / 2004 (Dezember 2004) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 6,00 |
Autor: | Dr. Hans-Peter Rohns Dr. Rudolf Irmscher |
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