Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal bei den kommunalen Netzbetreibern in NRW

Die Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem (Selbstüberwachungsverordnung Kanal – SüwV Kan) [1] ist seit dem 01.01.1996 in Kraft.

Nach dieser Verordnung sind die Betreiber von Abwasseranlagen dazu verpflichtet, diese regelmäßig zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zu deren Instandsetzung einzuleiten. Im Rahmen des im Folgenden näher dargestellten Vorhabens wurde nun erstmals der Umsetzungsgrad der SüwV Kan für alle kommunalen Netzbetreiber und Wasserverbände in NRW einheitlich ermittelt, sowohl durch Einsatz schriftlicher Erhebungsunterlagen als auch persönliche Gespräche vor Ort. Vielfältige Daten, Anregungen und Erfahrungen zur Umsetzung der SüwV Kan wurden so aufgenommen und bewertet.
Schlagworte: Abwasserbehandlung, Abwasserableitung, Kanalinspektion, Selbstüberwachung,NRW



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Quelle: GWF 12 / 2004 (Dezember 2004)
Seiten: 6
Preis: € 6,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. Bert Bosseler
Dipl.-Ing. Thomas Nichler
Dr. Lutz Rometsch
 
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