Novellierung der Nachweisverordnung und Umsetzung des Kohärenzprinzips

Im Jahr 1999 hatte die Umweltministerkonferenz (UMK) den Bund gebeten, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob die abfallrechtliche Überwachung nicht grundsätzlich einfacher und effizienter ausgestaltet werden könne als dies bisher im KrW-/AbfG sowie im dazu ergangenen untergesetzlichen Regelwerk (insbesondere der NachwV) vorgesehen sei.

Mit der Prüfung wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt, die aus Vertretern der Umweltministerien des Bundes und der Länder sowie einzelner Vollzugsbehörden zusammengesetzt wurde (Bund-/Länder-AG). Im Rahmen einer Unterarbeitsgruppe wurden auch die in einzelnen Bundesländern durchgeführten Feldversuche zur Nachweisführung in elektronischer Form in die Prüfung einbezogen. Die UMK ließ sich regelmäßig über den Fortgang der Arbeiten informieren und vertritt die Auffassung, dass die Nutzung moderner Kommunikationstechniken in der formalisierten Nachweisführung einen wesentlichen Beitrag zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung und zur Steigerung ihrer Effizienz leisten könne. Zugleich würden die betroffenen Wirtschaftsunternehmen sowie die Vollzugsbehörden nachhaltig entlastet.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 01/2005 (Februar 2005)
Seiten: 7
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Olaf Kropp
 
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