In-house-Geschäfte und de-facto-Vergaben – EuGH schließt Lücken des Vergaberechts

Anmerkungen zum Beschluss des EuGH vom 11. Januar 2005

Zahllose Versuche, den Anforderungen des Vergaberechts durch den Abschluss (vermeintlich) vergabefreier Eigengeschäfte auszuweichen oder öffentliche Aufträge unter Missachtung des Vergaberechts in der Hoffnung zu vergeben, dass der Verstoß gegen die Ausschreibungsverpflichtung unerkannt oder mangels effektivem Rechtsschutz zumindest ungesühnt bleibt, sind so alt wie das Vergaberecht selbst. Die Beratung zu Grenzen des Anwendungsbereichs des Vergaberechts, zu Risiken einer Missachtung der vergaberechtlichen Anforderungen und zu den Möglichkeiten und Grenzen der Vergabenachprüfung sind das tägliche Brot der sich in diesem Rechtsbereich verdingenden Berater. Der Rechtsprechung des EuGH ist es zu verdanken, dass die Spielräume, den vergaberechtlichen Anforderungen zu entkommen, immer enger werden.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 01/2005 (Februar 2005)
Seiten: 6
Preis: € 32,00
Autor: RA Prof. Dr. Martin Beckmann
 
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