Zur Überwachung einer einwandfreien mikrobiologischen Beschaffenheit des Wassers werden seit Jahrzehnten E. coli und coliforme Bakterien als Indikatororganismen herangezogen.
Zum Nachweis dieser Organismen können unterschiedliche Verfahren eingesetzt werden. Seit Einführung der 1.Trinkwasserverordnung 1975 wird das Nachweisverfahren in der Verordnung festgelegt, um übereinstimmende Untersuchungsergebnisse zu erzielen.Mit der Neufassung der Trinkwasserverordnung von 2001 ist von diesem bewährten Verfahren abgewichen worden. In der Verordnung ist ein Referenzverfahren festgelegt, das in einer DIN-Norm beschrieben wird. Die Verordnung lässt darüber hinaus auch andere Verfahren zu, wenn sie gleichwertig sind und dieses durch das Umweltbundesamt bestätigt wird. Das Colilert-Verfahren ist zum Nachweis von E. coli und coliformen Bakterien seit Ende 2002 zugelassen. Wie ein Vergleich an Routineproben zeigt, nimmt die Zahl der positiven Proben während der zugelassenen Bebrütungszeit von 18–22 Stunden deutlich zu. Nicht alle Proben, die in dieser Zeit eine positive Reaktion entwickelten, ließen sich auch in dem Referenzverfahren als E. coli oder coliforme Bakterien bestätigen. Damit ergeben sich nicht unerhebliche Differenzen zwischen dem Referenzverfahren und dem als gleichwertig eingestuften Colilert- Verfahren.
Schlagworte: Wasserversorgung, Trinkwasserverordnung, Trinkwasseruntersuchung, E. coli, coliforme Bakterien
Copyright: | © Vulkan-Verlag GmbH |
Quelle: | GWF 11 / 2003 (November 2003) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Professor Dr. med. Dirk Schoenen Dr. rer. nat. Katja Behringer |
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