Die IVU-Richtlinie kann mittelbar zur Minimierung der Abwasserbelastungen aus der Industrie beitragen
Die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie1) ist seit Oktober 1999 in Kraft. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Genehmigungsverfahren für bestimmte umweltrelevante Industrieanlagen europaweit zu harmonisieren. Dabei soll durch ein integriertes Konzept, das alle Umweltmedien gleichermaßen berücksichtigt, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt erreicht werden. Allerdings gibt es keine Anleitung, wie die integrierte, medienübergreifende Betrachtung, Abwägung und Bewertung erfolgen soll. Zum integrierten Ansatz gehören neben den klassischen Aspekten der Emissionen in Form von Abwasser, Abfall und Abgas nun auch die effiziente Energieverwendung. Im folgenden Beitrag wird die Frage erörtert, ob die IVU-Richtlinie ein taugliches Instrument darstellt, um die Abwasserbelastungen aus der Industrie zu minimieren.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | 01/2004 - Elektroverordnung (Dezember 2003) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dr. Dieter Kaltenmeier Dr. Harald Schönberger |
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