Als Grundlage für den künftigen Emissionshandel in Deutschland wurden in einer bundesweiten Erhebung die CO2-Emissionen ermittelt
Seit dem 25. Oktober 2003 ist die europäische Richtlinie über ein System des Emissionshandels (Emissionshandel-Richtlinie) in Kraft1. Herzstück der Regelungen zur Umsetzung des CO2-Emissionshandels ist der sogenannte Nationale Allokationsplan (NAP). In diesem Plan wird festgelegt, in welchem Umfang und unter welchen Randbedingungen die einzelnen emissionshandelspflichtigen Unternehmen CO2-Zertifikate erhalten. Der Nationale Allokationsplan legt das Grobgerüst der verfügbaren Emissionskontingente fest (Makroplan) sowie Regeln, wie sich dieses Zahlenwerk auf die einzelnen Anlagenbetreiber (Emittenten) auswirkt (Mikroplan). Als wesentliche Grundlage für diese Zuteilung von Zertifikaten an Unternehmen auf Mikroebene gelten die Ist-Emissionen der Anlagen, die vom Emissionshandel betroffen sind. Diese Ist-Zahlen lagen für Deutschland bisher nicht vor und mußten daher ermittelt werden. Diese Untersuchung für die Jahre 2000 bis 2002 wurde durch den Bundesumweltminister in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und den Betreibern im Februar 2004 abgeschlossen. Die folgende Ausarbeitung stellt Methodik und Ergebnis dieser Datenerhebung dar.
Copyright: | © Rhombos-Verlag |
Quelle: | 01/2004 - Elektroverordnung (Dezember 2003) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl |
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