Bewertungskonzept zur Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen bei der Düngung – unter Beachtung der Schutzziele des Bodenschutzrechts
A. Vorbemerkung
Auf zahlreichen Eintragspfaden gelangen persistente Schadstoffe in den Boden, woraus das Risiko langfristiger Anreicherungen resultiert. Nach der Zweckbestimmung des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen“. Da jedoch wegen der Vielfalt der Eintragspfade konkrete Regelungen zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden in verschiedenen Rechtsbereichen verankert sind, ergibt sich ausgehend von den Schutzzielen des Bundes-Bodenschutzgesetzes ein übergeordneter Harmonisierungsbedarf. Dabei sind spezifische Besonderheiten der verschiedenen Eintragspfade, wie die Nützlichkeit der eingetragenen Materialien (z. B. Düngeeffekt, Zufuhr organischer Substanz) oder deren Senkenfunktion (z. B. Klärschlamm) zu beachten. Ausgangspunkt zur Konkretisierung von Vorgaben zur Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen bei der Düngung ist der Beschluss der gemeinsamen Agrar- und Umweltministerkonferenz (AMK/UMK) vom 13. Juni 2001 in Potsdam, nach dem aus Vorsorgegründen sicherzustellen (ist), dass es durch Bewirtschaftungsmaßnahmen zu keiner Anreicherung von Schadstoffen im Boden kommt“. Auch die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung betont die Bedeutung des vorsorgenden Bodenschutzes, der konsequent auf die Vermeidung nachteiliger Stoffeinträge zielt, für einen wirksamen Gesundheitsund Verbraucherschutz. Zunächst stehen Schwermetalle als nicht abbaubare Stoffe im Vordergrund, wobei deren unterschiedliche toxikologische Relevanz bzw. ihre Bedeutung als Spurennährstoff zu berücksichtigen ist. Organische Schadstoffe sind in einem Folgeschritt weiteren Betrachtungen zu unterziehen. Insbesondere darf es zu keiner Anreicherung persistenter und bodenfremder organischer Schadstoffe im Boden kommen.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | 02/2003 - Abfallbehandlung (Mai 2003) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. Dr. Wilhelm König Helmut Ortseifen Dr. Harald Friedrich Dr. Thomas Delschen |
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