Zur Düngung auf landwirtschaftlichen Flächen werden neben mineralischen Handelsdüngern und Wirtschaftsdüngern auch Abfälle wie Klärschlamm, Bioabfallkompost oder verschiedene Aschen als Sekundärrohstoffdünger eingesetzt. Da bei allen diesen Düngemitteln neben der zweckbestimmten Zufuhr von Nährstoffen auch Schadstoffe in die Böden gelangen können, besteht Bedarf zu einer umfassenden und einheitlichen Bewertung.
Zur Düngung auf landwirtschaftlichen Flächen werden neben mineralischen Handelsdüngern und Wirtschaftsdüngern auch Abfälle wie Klärschlamm, Bioabfallkompost oder verschiedene Aschen als Sekundärrohstoffdünger eingesetzt. Da bei allen diesen Düngemitteln neben der zweckbestimmten Zufuhr von Nährstoffen auch Schadstoffe in die Böden gelangen können, besteht Bedarf zu einer umfassenden und einheitlichen Bewertung. Mineralische Handelsdünger können natürliche Verunreinigungen aus den Lagerstätten aufweisen, zum Beispiel Cadmium in Rohphosphaten. Wirtschaftsdünger können Rückstände von Futtermittelzusätzen enthalten, beispielsweise Kupfer, Zink und Tierarzneimittel. Aus mineralischen und organischen Sekundärrohstoffdüngern sind umweltbedingte Schadstoffanreicherungen bekannt, zum Beispiel verschiedene Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe. Werden schadstoffbelastete Düngemittel wiederholt angewendet, besteht das Risiko, daß sich Schadstoffe langfristig in Böden anreichern, wenn die Schadstoffkonzentrationen höher als die Ausgangsgehalte der Böden sind oder wenn die eingetragenen Frachten tolerierbare Austräge durch Ernteentzug oder das Sickerwasser übersteigen. Bei der Beurteilung der verschiedenen Düngemittel sind zudem spezifische Besonderheiten wie die Nützlichkeit der eingetragenen Materialien (zum Beispiel im Hinblick auf Düngeeffekt und auf die Zufuhr organischer Substanz) oder deren Senkenfunktion (beispielsweise Klärschlamm) zu beachten. Zunächst stehen Schwermetalle als nicht abbaubare Stoffe im Vordergrund, wobei deren unterschiedliche toxikologische Relevanz beziehungsweise ihre Bedeutung als Spurennährstoff zu berücksichtigen ist. In einem Folgeschritt müssen die organischen Schadstoffe betrachtet werden. Insbesondere darf es zu keiner Anreicherung persistenter und bodenfremder organischer Schadstoffe im Boden kommen. Wegen der Vielfalt der Eintragspfade sind die Regelungen zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden in verschiedenen Rechtsbereichen verankert. Dazu ergibt sich ausgehend von den Schutzzielen des Bundes-Bodenschutzgesetzes ein übergeordneter Harmonisierungsbedarf für Klärschlamm-, Bioabfall- und Düngemittelverordnung sowie für Wirtschaftsdünger im Futtermittelbereich. Ausgangspunkt zur Konkretisierung von Vorgaben zur Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen bei der Düngung ist der Beschluss der gemeinsamen Agrar- und Umweltminister- Konferenz (AMK/UMK) vom 13. Juni 2001 in Potsdam, nach dem aus Vorsorgegründen sicherzustellen [ist], dass es durch Bewirtschaftungsmaßnahmen zu keiner Anreicherung von Schadstoffen im Boden kommt“. Hierzu wurde im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ein übergreifendes Bewertungskonzept entwickelt. Das Papier (siehe Dokumentation“ auf Seite 58 ff.) wurde inzwischen Bundesumweltminister Jürgen Trittin und Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast mit der Bitte zugeleitet, es bei der anstehenden Überarbeitung der entsprechenden Regelungen zu berücksichtigen. Weiterhin beabsichtigt Nordrhein-Westfalen das Konzept in die Beratungen einer Arbeitsgruppe der Agrar- und Umweltministerkonferenz einzubringen. Dr. Wilhelm König, Helmut Ortseifen
und Dr. Harald Friedrich,
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Dr. Thomas Delschen,
Landesumweltamt NRW
Copyright: © Rhombos-Verlag Quelle: 02/2003 - Abfallbehandlung (Mai 2003) Seiten: 1 Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Wilhelm König
Helmut Ortseifen
Dr. Harald Friedrich
Dr. Thomas Delschen
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