Planungsdefizite absehbar

Für die zukünftigen Stoffströme in die MVA und in die Mitverbrennung sind die Vorgaben der Umweltpolitik ausschlaggebend

Die Abfallverbrennung stellt eine Vorbehandlungsmethode für Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Industrie- und Gewerbeabfälle und Sondermüll dar. Für die Abfallmengen, die künftig in Deutschland nach deutschen und europäischen abfallrechtlichen Vorgaben zu verbrennen sind, reichen die klassischen Hausmüll- und Sondermüllverbrennungsanlagen (MVA und SVA) jedoch nicht aus. Besonders für gewerbliche Abfälle tritt die Mit-Verbrennung in industriellen thermischen Prozessen zunehmend in den Vordergrund. Bereits heute dürfen keine unbehandelten Abfälle auf Deponien ohne Ausnahmegenehmigung abgelagert werden. Ab 1. Juni 2005 dürfen nur noch auf geeigneten Deponien Abfälle bestimmter Qualitäten abgelagert werden; die Abfälle sind entsprechend „vorzubehandeln“. Doch mit welchen Massen an Abfällen, die vorbehandelt werden müssen, und mit welchen verfügbaren Behandlungskapazitäten muß man rechnen? Die Schätzungen bei den Anlagen reichen von Überkapazitäten in Höhe von maximal acht Millionen Tonnen (Reimann 2002) bis zu Unterkapazitäten in Höhe von drei Millionen Tonnen (Bundestagsdrucksache 14/ 7274, 2002) beziehungsweise sieben Millionen Tonnen (Deutsche Bank Research, 2002). Diese Angaben liefern damit wenig Klarheit über den tatsächlichen Handlungsbedarf. Anläßlich des im Januar 2003 zum dritten Mal erscheinenden Branchenreports „Entsorgungswirtschaft“ (Prognos 2003) fassen die Autoren vorab einige der zentralen Aussagen zusammen. Der Beitrag beschreibt die Ergebnisse der Prognosen für das primäre, sekundäre und tertiäre Abfallaufkommen der rund 440 Kreise und kreisfreien Städte Deutschlands, welche über die jeweiligen Bundesländer auf die Bundesebene aggregiert werden. Ferner werden die in Betrieb befindlichen und bis 2006 voraussichtlich errichteten Behandlungskapazitäten und die absehbaren Konsequenzen dargestellt und kommentiert.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: 01/2003 - Altholzverordnung (Februar 2003)
Seiten: 10
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Harald Friedrich
Dr. Jochen Hoffmeister
Holger Alwast
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.