Planungsdefizite absehbar

Für die zukünftigen Stoffströme in die MVA und in die Mitverbrennung sind die Vorgaben der Umweltpolitik ausschlaggebend

Die Abfallverbrennung stellt eine Vorbehandlungsmethode für Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Industrie- und Gewerbeabfälle und Sondermüll dar. Für die Abfallmengen, die künftig in Deutschland nach deutschen und europäischen abfallrechtlichen Vorgaben zu verbrennen sind, reichen die klassischen Hausmüll- und Sondermüllverbrennungsanlagen (MVA und SVA) jedoch nicht aus. Besonders für gewerbliche Abfälle tritt die Mit-Verbrennung in industriellen thermischen Prozessen zunehmend in den Vordergrund. Bereits heute dürfen keine unbehandelten Abfälle auf Deponien ohne Ausnahmegenehmigung abgelagert werden. Ab 1. Juni 2005 dürfen nur noch auf geeigneten Deponien Abfälle bestimmter Qualitäten abgelagert werden; die Abfälle sind entsprechend „vorzubehandeln“. Doch mit welchen Massen an Abfällen, die vorbehandelt werden müssen, und mit welchen verfügbaren Behandlungskapazitäten muß man rechnen? Die Schätzungen bei den Anlagen reichen von Überkapazitäten in Höhe von maximal acht Millionen Tonnen (Reimann 2002) bis zu Unterkapazitäten in Höhe von drei Millionen Tonnen (Bundestagsdrucksache 14/ 7274, 2002) beziehungsweise sieben Millionen Tonnen (Deutsche Bank Research, 2002). Diese Angaben liefern damit wenig Klarheit über den tatsächlichen Handlungsbedarf. Anläßlich des im Januar 2003 zum dritten Mal erscheinenden Branchenreports „Entsorgungswirtschaft“ (Prognos 2003) fassen die Autoren vorab einige der zentralen Aussagen zusammen. Der Beitrag beschreibt die Ergebnisse der Prognosen für das primäre, sekundäre und tertiäre Abfallaufkommen der rund 440 Kreise und kreisfreien Städte Deutschlands, welche über die jeweiligen Bundesländer auf die Bundesebene aggregiert werden. Ferner werden die in Betrieb befindlichen und bis 2006 voraussichtlich errichteten Behandlungskapazitäten und die absehbaren Konsequenzen dargestellt und kommentiert.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: 01/2003 - Altholzverordnung (Februar 2003)
Seiten: 10
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Harald Friedrich
Dr. Jochen Hoffmeister
Holger Alwast
 
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