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Mit der Produktverantwortung werden präventive Elemente der Abfallwirtschaft wiederentdeckt

In seiner Eröffnungsrede des Weltgipfels in Johannesburg appellierte UN-Generalsekretär Kofi Annan an alle Akteure, mehr Verantwortung für die Zukunft wahrzunehmen. Derartige Appelle werden gerne dann formuliert, wenn verbindliche Regelungen nicht beschlußfähig sind. Auch die Abfallwirtschaft kennt diesen Effekt. Das Schattendasein der Abfallvermeidung spiegelt sich in § 22 KrW-/AbfG zur Produktverantwortung wider. Umfassende Ansprüche an einen integrierten Umweltschutz finden sich im unverbindlichen Teil des Gesetzes. Die verbindlichen Rechtsverordnungen nach den §§ 23 und 24 KrW-/AbfG hingegen beziehen sich weitgehend auf eine eingeschränkte Produktverantwortung. Mit ihnen werden Rücknahme- und Verwertungsvorgaben bestimmt. Was fehlt, sind Vorgaben einer umweltverträglichen Produktkonstruktion auf der Basis stoffstrombezogener Erkenntnisse für eine nachhaltige Entwicklung. Mit dem 2001 veröffentlichten Grünbuch der Europäischen Kommission zur Integrierten Produkt-Politik (IPP) wird der historische Anspruch einer erweiterten Produzentenverantwortung erneut aufgegriffen. Der vorliegende Beitrag erläutert die bisherige Ausgestaltung der Produktverantwortung und zeigt Perspektiven für eine präventiv ausgerichtete Strategie in der Abfallwirtschaft auf. 



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: 01/2003 - Altholzverordnung (Februar 2003)
Seiten: 4
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. habil. Norbert Kopytziok
 
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