Das neue Altholzrecht steht in Wechselwirkungen zu anderen umweltrechtlichen Vorschriften
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verwertung und Beseitigung von Altholz werden nicht ausschließlich durch die Altholzverordnung festgelegt. Vorgaben für den Umgang mit Altholz finden sich auch in einer Vielzahl anderer umweltrechtlicher Regelwerke. Naheliegende Wechselwirkungen verschiedener Regelungsbereiche werden jedoch häufig übersehen und bleiben unberücksichtigt. Das gilt nicht nur für den Rechtsanwender. Auch der Gesetz- und Verordnungsgeber scheint gerade im Umweltrecht bisweilen den Fehler zu begehen, lediglich die vorliegende Materie zu betrachten und das nähere und weitere gesetzliche Umfeld zu vernachlässigen. Ein Blick über die Altholzverordnung hinaus macht deutlich, daß diese in ein relativ komplexes Normgefüge eingebettet ist. Wechselwirkungen werden mit einer Vielzahl von Regelwerken beziehungsweise Rechtsbereichen auftreten. Hierzu zählen zum Beispiel das Erneuerbare- Energien-Gesetz, die Biomasseverordnung, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Chemikalienrecht, das Immissionsschutzrecht und das Europäische Abfallrecht. Diese Wechselwirkungen werden im folgenden Beitrag anhand einiger Beispiele verdeutlicht.
Copyright: | © Rhombos-Verlag |
Quelle: | 01/2003 - Altholzverordnung (Februar 2003) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Ralf Kaminski Dr. Christoph Anger |
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