Die thermische Nachbehandlung bietet einen Lösungsansatz für die Entsorgung von schwermetallbelasteten Holzaschen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 1. April 2000 in Kraft trat, und die Biomasseverordnung (Juni 2001) haben umfangreiche Investitionen in die Planung und den Bau von neuen, großen Holzfeuerungsanlagen ausgelöst. Für die Kalkulation der Betriebskosten dieser Anlagen stellt die Entsorgung der festen Rückstände aus der Verbrennung einen wichtigen Faktor dar. Mit dem Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) ab dem Jahre 2005 steht der derzeit hauptsächlich genutzte, kostengünstige Entsorgungsweg der oberirdischen Deponierung nicht mehr zur Verfügung. Für Holzaschen, die die Kriterien der AbfAblV häufig nicht erfüllen, muß dann ein anderer Entsorgungsweg beschritten werden, zum Beispiel die Untertagedeponie. Dies kann zu höheren Entsorgungskosten führen und damit die Wirtschaftlichkeit von Holzfeuerungen erheblich beeinträchtigen. Im folgenden Beitrag wird eine mögliche Lösung für die Entsorgungsprobleme von schwermetallbelasteten Holzaschen aufgezeigt.
Copyright: | © Rhombos-Verlag |
Quelle: | 01/2003 - Altholzverordnung (Februar 2003) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Stephan Brill Dipl.-Ing. Volker Schlothmann Prof. Dr. rer. nat. Jan-Dirk Herbell |
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