Im Verordnungsvorentwurf nach BImSchG (Kleinanlagen) werden
Anforderungen für die kalte Abfallbehandlung festgelegt
Die Bemühungen der Bundesregierung, Gesetzesvorschriften zu deregulieren, haben im Jahr 1996 zu einer Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) geführt. Seither besteht für eine Reihe von bisherigen sogenannten Spalte 2-Anlagen ("Kleinanlagen") nicht mehr das Erfordernis eines formellen Genehmigungsverfahrens nach BImSchG, sofern diese durch eine Rechtsverordnung nach § 23 BImschG bestimmt sind. Der erfolgte Bau dieser Anlagen muß jedoch im sogenannten Anzeigeverfahren bei einer Bundesimmissionsschutz- Behörde gemeldet werden. Hierunter sollen nach einem Verordnungsvorentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) vom Februar 1998 auch Anlagen zur aeroben Stabilisierung vom Restabfall fallen. Dies würde für die "kalte Abfallbehandlung" Erleichterungen bringen, wobei der Antragsteller die Wahlfreiheit hat. Er kann weiterhin das BImSch-Verfahren wählen, wenn er sich hiervon Vorteile verspricht, beispielsweise dadurch, daß alle erforderlichen Genehmigungen zusammen mit der BImSchG-Genehmigung erteilt werden. Im Falle des gewählten neuen Anzeigeverfahrens verbleiben die Genehmigungserfordernisse anderer Rechtsbereiche wie zum Beispiel Baurecht und Wasserrecht allerdings bestehen.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag | 
| Quelle: | 03/1998 - Biologische Verfahren (August 1998) | 
| Seiten: | 4 | 
| Preis: | € 0,00 | 
| Autor: | Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl Dr. Barbara Zeschmar-Lahl | 
| Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
| Artikel weiterempfehlen | |
| Artikel nach Login kommentieren | |
Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.