Die Deponieabgabe in Österreich ist eine im Grundsatz nachahmenswerte Regelung für Deutschland
Derzeit steht in Sachsen-Anhalt die Entscheidung an, die Deponie Halle-Lochau für weitere beinahe 100 Jahre in Betrieb zu halten, obwohl diese Deponie alle Voraussetzungen erfüllt, die in früheren Zeiten die Einstufung als Altlast gerechtfertigt hätten. Halle-Lochau ist kein Einzelfall. Es ist zu bezweifeln, daß die Bundesländer und ihre Vollzugsbehörden in den nächsten Jahren die politische Kraft aufbringen werden, die nicht-TASI-gerechten Deponien zu schließen und den Beschluß der Umweltministerkonferenz vom 19./20. November 1998 umzusetzen, der eine hochwertige Abfallvorbehandlung (vor Deponierung) zweifelsfrei festschreibt. Grund für diese Skepsis ist der hohe wirtschaftliche Vorteil, den ein Aussitzen des Vollzugs insbesondere für die Oberbürgermeister und Landräte hat, die die politische Verantwortung für die Gebühren tragen. Kann eine Deponiestrafabgabe diese finanziellen Vorteile abschöpfen und das Problem lösen? Hierzu kann auf ausländische Erfahrungen zurückgegriffen werden, zum Beispiel Österreich.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag | 
| Quelle: | 02/1999 - Kommunale Entsorger (Mai 1999) | 
| Seiten: | 3 | 
| Preis: | € 0,00 | 
| Autor: | Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl Dr. Barbara Zeschmar-Lahl | 
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