Am Beispiel der Entsorgung verbrauchter Entwicklerbäder werden
die Folgen unklarer Formulierungen des KrW-/AbfG deutlich
In Deutschland werden jährlich circa 130.000 Tonnen Fotobäder, zum Beispiel Fixier- und Entwicklerbäder aus Fotolaboren, Röntgengeräten und Druckereien verarbeitet, von denen circa 60 Prozent als besonders überwachungsbedürftige Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Seit einiger Zeit diskutieren Entsorgungsfachleute, ob der Einsatz verbrauchter Entwickler- und entsilberter Fixierbäder zur Rauchgasentstickung in der Müllverbrennung oder im Zementwerk eine praktikable Lösung des Entsorgungsproblems der Fotobranche darstellt. Die Ansichten gehen weit auseinander, ob es sich hierbei um einen Verwertungs- oder Beseitigungstatbestand handelt. Anhand dieser Kontroverse werden die eklatanten Schwächen des KrW-/AbfG deutlich. Verwertung und Beseitigung bedürfen einer eindeutigeren Abgrenzung und Konkretisierung auf der Grundlage sinnvoller Rechtsverordnungen. Im folgenden werden die wichtigsten Aspekte dieses Entsorgungsweges dargestellt und beurteilt.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | 02/1999 - Kommunale Entsorger (Mai 1999) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dr. Werner Baumann |
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