Für eine Erfolgskontrolle bei der Altautoverordnung fehlen die Voraussetzungen
In Europa werden zunehmend Rücknahmeverpflichtungen auf gesetzlicher Grundlage beziehungsweise auf der Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen (FSV) der Wirtschaftsverbände entwickelt. Die ersten Rücknahmeverpflichtungen betrafen den Sektor der kurzlebigen gebrauchten Verpackungen. In der Folgezeit wurde das Instrument ausgedehnt auf Abfälle bestimmter langlebiger Güter, die aufgrund ihrer Mengenrelevanz und ihres Schadstoffpotentials als prioritäre Abfallströme angesehen werden. Am weitesten vorangeschritten sind diesbezügliche Regelungen für Elektroaltgeräte sowie für Altautos. Mit diesen Regelungen wird das Ziel verfolgt, die Abfälle einer geordneten und umweltgerechten Verwertung zuzuführen. Dabei sollen Wertstoffe, die in den Abfällen enthalten sind, gemäß der abfallwirtschaftlichen Zielehierarchie auf einem möglichst hohen Verwertungsniveau in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, daß sich Schadstoffe der Abfälle unkontrolliert ausbreiten. Statt dessen sollen Schadstoffe entweder ebenfalls gezielt verwertet oder aber umweltgerecht beseitigt werden. Um nachweisen beziehungsweise prüfen zu können, ob die mit diesen Instrumenten angestrebten Ziele erreicht werden, ist ein effizientes Monitoring notwendig. In diesem Beitrag werden am Beispiel der deutschen Altautoverordnung und der Freiwilligen Selbstverpflichtung der Automobilindustrie strukturelleDefizite bei den Voraussetzungen für eine Überprüfung aufgezeigt und Vorschläge entwickelt, mit denen diese Mängel beseitigt werden können.
Copyright: | © Rhombos-Verlag |
Quelle: | 03-1999 - Elektroaltgeräte (August 1999) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Knut Sander Dr. Joachim Lohse Jan Wulf-Schnabel |
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