Auf der Grundlage von Stoff- und Energiebilanzen lassen sich
Umweltbeeinträchtigungen durch die metallurgische Verwertung von Zink-Kohle- und Alkali-Mangan-Batterien beurteilen
Seit dem vollständigen Inkrafttreten der Batterieverordnung am 1. Oktober 1998 besteht auch für Zink-Kohle- und Alkali- Mangan-Gerätebatterien eine Rücknahmeverpflichtung für die Hersteller und Vertreiber. Gleichzeitig werden die Verbraucher verpflichtet, Batterien nach Ende ihres Gebrauchs, über den Handel oder bei den Annahmestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorger abzugeben. Die Entsorgung über den Hausmüll ist damit weder für schadstoffhaltige noch für sonstige Batterien zulässig. Da es in Deutschland keine spezifischen Verwertungsanlagen für Zink-Kohle- und Alkali-Mangan-Batterien gibt und ihre Errichtung erhebliche Investitionen erfordern würde, wird angestrebt, die Batterien in bestehenden Anlagen der Metallindustrie zu verwerten. Um diese Strategie im Hinblick auf die Erfordernisse der Abfallwirtschaft und des Umweltschutzes beurteilen zu können, sind Stoff- und Energiebilanzen der entsprechenden Verfahren erforderlich.
Copyright: | © Rhombos-Verlag |
Quelle: | 03/2000 - Abfallvermeidung in Kommunen (August 2000) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Andreas Bräutigam Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h.c. Bernd Bilitewski |
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