Die Kosten- und Gebührenfolgen der neuen Deponieanforderungen werden viele Abfallwirtschaftsunternehmen vor große Probleme stellen
Bis zum Jahr 2020 soll nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums (BMU) das Ende der Deponierung auf Siedlungsabfalldeponien in Deutschland“ erreicht sein. Bei einer konsequenten Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und der Verordnung über die zulässigen Luftemissionen und -immissionen aus mechanisch-biologischen Anlagen (30. BImSchV) ab dem Jahre 2005 wird dieses Ziel aus Kostengründen faktisch jedoch bereits viel früher erreicht. Durch die zu starren neuen Deponieanforderungen, die ab 2005 gelten, entstehen mehrere schwerwiegende Kosten- und Kapazitätsprobleme bei den Verwertungsanlagen.
Bei konsequenter Umsetzung der AbfAblV müssen sich ab 2005 viele Bundesbürger deshalb auf erhebliche Preissteigerungen bei den Abfallgebühren einstellen, vergleichbar mit dem Wasser- und Abwasserpreisschock“, wie er in den neuen Bundesländern nach der Wende auftrat. Hinzu kommt, daß die nächsten Verwertungs-Überkapazitäten bereits absehbar sind, da die Zeitvorgaben der Vorschriften zu starr sind neue europarechtliche Änderungen bevorstehen. Die Frist bis Ende Mai 2005 kann auch bei großen Anstrengungen nur zum Teil eingehalten werden. Deshalb müßte eine umweltverträgliche, klar konditionierte und befristete Zwischendeponierung“ auf basisgedichteten Deponien ermöglicht werden. Solche Übergangslösungen sind wahrscheinlich auch ohne Ergänzung der Verordnung allein durch Verwaltungshandeln auf der gegenwärtigen Rechtsbasis möglich.
Prof. Dr. Lutz Wicke, Umwelt-Staatssekretär a. D., ist Direktor am Institut für UmweltManagement (IfUM) an der ESCP-EAP Europäische Wirtschaftshochschule Berlin
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | 01/2002 - Abfallablagerung (Februar 2002) |
| Seiten: | 8 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. Dr. Lutz Wicke |
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