Viele Unternehmen setzen ihre Pflicht zur Erstellung von betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen nur ungenügend um
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sieht in den §§ 19 und 20 die Verpflichtung zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen vor. In der Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (AbfKoBiV) ist geregelt, daß Abfallerzeuger ihre abfallwirtschaftlichen Maßnahmen, insbesondere zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung ihrer Abfälle, entsprechend den Grundsätzen und Pflichten im KrW-/AbfG eigenverantwortlich in Abfallbilanzen darzustellen beziehungsweise in Abfallwirtschaftskonzepten zu planen haben. Ein Projekt der rheinland-pfälzischen Steuerungsgruppe "Vermeidung und Verwertung von Abfällen" am Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht hat jetzt ermittelt, inwiefern diese Vorgaben in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | 02/2001 - Abfallwirtschaftsplanung (Mai 2001) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dipl.-Ing. (FH) Gerd Vollmer |
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