Sollen bei der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Ressourcen auch Abfälle als Energiequelle berücksichtigt werden?
Die EG-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Ressourcen, die voraussichtlich im Jahre 2002 verabschiedet wird, stellt eines der zentralen Vorhaben dar, mit denen die Europäische Union die Klimaschutzziele auf der Grundlage des Kyoto Protokolls umsetzen will. Von der geplanten Richtlinie erhoffen sich die EU-Mitgliedstaaten einen wesentlichen Beitrag zur Minderung des CO2-Ausstoßes in die Atmosphäre. Vorgesehen ist eine Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU von derzeit 6 auf 12 Prozent im Jahr 2010. Strittig in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren ist unter den Nationalstaaten, der Kommission, dem Rat, dem Parlament und den Interessengruppen noch, wie weit der Begriff "erneuerbare Ressourcen für die Energiegewinnung" gefaßt wird, das heißt, welche "Brennstoffe" (fuels) in das Anerkennungs- und damit auch Fördersystem der Richtlinie einbezogen werden können und aus welchen Materialien beziehungsweise Quellen Strom erzeugt werden kann, der das Prädikat "green energy" verdient. Im Zuge der Beratung des Richtlinien- Entwurfs gab es in den vergangenen Monaten verschiedene Initiativen, die Definition von Biomasse zu erweitern. Aufgrund mehrerer Änderungsbeschlüsse des Europäischen Parlaments hat die Kommission zwischenzeitlich einen überarbeiteten Richtlinien-Entwurf vorgelegt, der in gewissem Umfang auch die energetische Nutzung von Biomasse aus Abfällen in das Regelwerk einbezieht.
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | 02/2001 - Abfallwirtschaftsplanung (Mai 2001) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Isabella Kossina |
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