Zielgerade noch nicht erreicht

In vielen Verwerterbetrieben können Defizite bei der Umsetzung der Altautoverordnung festgestellt werden

Die deutsche Altautoverordnung (AltautoV), die am 1. April 1998 in Kraft trat, soll die umweltgerechte Verwertung von Altfahrzeugen erheblich steigern. Unter anderem wurde hierzu ein Überwachungssystem durch Sachverständige implementiert. Diese Form der privaten Überwachung war mehr und mehr der Kritik ausgesetzt, ohne daß es hierzu eine systematische Untersuchung gegeben hätte. Deshalb hat das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2000 die Arbeitsgemeinschaft cyclos/HTP mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt. Die Studie, in die zwölf Verwertungsbetriebe einbezogen wurden, konnte dokumentieren, daß es in allen Bereichen der Verordnung noch gravierende Umsetzungsdefizite gibt. Diese gehen jedoch nicht einseitig zu Lasten einzelner Beteiligter, sondern sind auch auf Schwachstellen in der Verordnung zurückzuführen.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: 01/2001 - Nachhaltiges Wirtschaften (Februar 2001)
Seiten: 5
Preis: € 0,00
Autor: Gunda Rachut
Dr. Joachim Christiani
 
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