Dichtungen in Oberflächenabdichtungssystemen von Deponien sind, wenn sie als endgültige Abdichtung angelegt werden, durch Kombination mineralischer Baustoffe mit z.B. Kunststoffdichtungsbahnen als sogenannte Kombinationsdichtungen aufzubauen. Durch TA Abfall und TA Siedlungsabfall, bzw. Deponieverordnung (DepV) sowie durch die Richtlinie 1999/31/EG sind derartige Kombinationsdichtungen von der grundsätzlichen Auslegung her als Standard für den Deponiebau in Europa definiert.
Eine in ihrer Funktionsweise abgesicherte und in der Fachwelt inzwischen anerkannte und etablierte Alternative zu der Dichtung aus bindigen Erdstoffen ist die Kapillarsperre. Das in diesem Beitrag als Kombi-Kapillardichtung vorgestellte System zeichnet sich dadurch aus, dass die Dichtungsbahn zwischen den Schichten einer Kapillarsperre, Kapillarblock und Kapillarschicht, angeordnet wird. Der zuunterst aufzubauenden Kapillarblock fungiert gleichzeitig als Ausgleichs- und Tragschicht und kann so lange, wie die Konvektionssperre funktionstüchtig ist, ebenfalls als Gasdränschicht genutzt werden. Die über der Dichtungsbahn platzierte Kapillarschicht funktioniert über die Lebensdauer der Konvektionssperre als Dränschicht. Auf diese Weise bleibt bei einer verminderten Anzahl von Schichten das Grundprinzip, eine Kombinationsdichtung einzurichten, bei der die mineralische Komponente nach Versagen der Konvektionssperre die Dichtungsfunktion allein übernimmt, im vollem Umfang erhalten (d.h.: TA Si konform).
Copyright: | © Wasteconsult International |
Quelle: | Praxistagung Deponie 2005 (Dezember 2004) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Ulrich Sehrbrock |
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