Zwischenlagerung von Abfällen als Überbrückung von Abfallbehandlungskapazitätsengpässen

Ab dem 01.06.2005 müssen Abfälle die Zuordnungskriterien der Abfallablagerungsverordnung bzw. der Deponieverordnung einhalten.
(Dokument enthält keinen ausformulierten Text, sondern die PowerPoint-Folien des Vortrags)

Da nicht alle erforderlichen Vorbehandlungsanlagen bis zum 01.06.2005 fertig gestellt sein werden, wird mancherorts über eine vorübergehende Zwischenlagerung der unbehandelten Abfälle nachgedacht. Genehmigungsrechtlich ist zum einen zwischen Kurzzeit- und Langzeitlagern zu unterscheiden. In Kurzzeitlagern werden Abfälle über einen Zeitraum von weniger als einem Jahr gelagert, in Langzeitlagern werden die Abfälle über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gelagert. Zum anderen ist danach zu unterscheiden, ob das Lager innerhalb oder außerhalb des planfestgestellten Deponiebereichs errichtet wird.



Copyright: © Wasteconsult International
Quelle: Praxistagung Deponie 2005 (Dezember 2004)
Seiten: 9
Preis: € 0,00
Autor: RAin Dr. Cornelia Nicklas
 
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