Nach den Grundpflichten der Abfallgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland ist der Besitzer oder Erzeuger von Abfällen gehalten, die ihm zur Verfügung stehenden Entsorgungsalternativen abzuwägen und sich nach den Maximen • Eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechende hochwertige Verwertung ist anzustreben (§ 5 Abs. 2 KrW-/AbfG) • Vorrang hat die besser umweltverträgliche Verwertungsart (§ 6 Abs. 1 KrW-/AbfG) zu verhalten.
Was dies für die Verwertung biogener Abfälle bedeutet, wurde mit Hilfe der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in einem Forschungsprojekt [4] untersucht. In einem ersten Schritt wurden dazu aus einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl von biogenen Abfallstoffen diejenigen herausgearbeitet, denen eine gewisse Entsorgungsrelevanz zukommt und mit deren Hilfe ein großes Spektrum an grundsätzlichen Entsorgungsoptionen analysiert und bewertet werden konnte.
Die verschiedenen Bioabfälle zielen gemäß ihren unterschiedlichen stofflichen Eigenschaften in der Verwertung auf unterschiedliche Nutzen ab. Für die diskutierten Abfälle wurden alle typischen Entsorgungswege aufgezeigt, auch dann, wenn sich diese außerhalb der klassischen Abfallwirtschaft befinden. So wurden nicht nur die üblichen Entsorgungswege der Kompostierung und Vergärung in der Vielzahl der technischen Möglichkeiten bilanziert und diskutiert, auch die Verwertung in der Landwirtschaft als Dünge- aber auch Futtermittel und verschiedene andere Nutzungen außerhalb der Abfallwirtschaft wurden in die Untersuchung einbezogen.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Abfallwirtschaft für Wien (2004) (Dezember 2004) |
Seiten: | 20 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Geogr. Florian Knappe |
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