Bioabfallsammlung – Ende der Kompostierung, wer trägt die Folgen?

Das BMU und das BMVEL haben im Juni 2002 ein Konzept mit dem Titel „Gute Qualität und sichere Erträge“ vorgestellt, das zu einer Verschärfung der derzeit geltenden Grenzwerte für Klärschlamm, kompostierte Bioabfälle und Gülle führt, die als Düngemittel eingesetzt werden.

Das Ziel dieses Konzeptes ist, die langfristige Anreicherung von Schwermetallen in Böden durch das Aufbringen mit diesen Düngemitteln zu verhindern. Unter dem Schlagwort „Gleiches zu Gleichem“ sollen die durch Düngemittel in den Boden eingetragenen Schwermetalle langfristig nicht die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung (§ 7 BBodSchG i.V.m. Anhang 2 Ziffer 4 der BBodSchV) übersteigen. Der langfristig im Boden verbleibende Anteil, im Wesentlichen der mineralische Anteil, unterscheidet sich nach Art des Düngemittels und hängt von der Art des Bodens ab, auf den das Düngemittel aufgebracht wird. Die Vorsorgewerte der BBodSchV können daher nicht einfach für die organischen Düngemittel übernommen werden. Vielmehr ist jeweils nach den Düngemittelarten und den verschiedenen Böden zu differenzieren.

Das Konzept des BMU/BMVEL geht für die Neuermittlung der Grenzwerte in drei Schritten vor: In einem ersten Schritt werden die Gehalte an Schadstoffen in Düngemitteln je nach Bodensubstrat – also Ton, Lehm oder Sand – auf den langfristig im Boden verbleibenden Teil bezogen. Kompost, der aus Bioabfall hergestellt wird, verbleibt durchschnittlich zu 71 % im Boden. Der überwiegende Anteil, nämlich 63 %, sind unlösliche Mineralien. Diese enthalten auch Schwermetalle. In einem zweiten Schritt wird der Gehalt der Schwermetalle ermittelt, der dem Boden durch die Pflanzenernte entzogen wird. Dieser Wert wird dem langfristig im Boden verbleibenden Anteil hinzuaddiert. In einem dritten Schritt wird ein 50 %iger Zuschlag als Toleranz für analytische Fehler hinzuaddiert. Aus dieser Summe errechnet sich ein neuer Grenzwert, der jeweils für die einzelnen Schwermetalle gilt, die maximal im Kompost enthalten sein dürfen, damit die Vorsorgewerte der BBodschV eingehalten werden.



Copyright: © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement
Quelle: 64. Informationsgespräch (April 2004)
Seiten: 13
Preis: € 0,00
Autor: RA Hartmut Gaßner
Monika Marvani
 
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