Bei der Verwertung von Bioabfallkomposten auf landwirtschaftlichen Flächen ergibt sich ein Zielkonflikt verschiedener fachlicher Anforderungen des Umweltschutzes und der darauf bezogenen rechtlichen Regelungen:
Einerseits soll mit der Rückführung pflanzlicher Abfälle eine stärkere Schließung ökologischer Kreisläufe erreicht werden und den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes Rechnung getragen werden. Andererseits können aus der Bioabfallverwertung Schadstoffanreicherungen der Böden resultieren, die der Zielsetzung des Bodenschutzrechts entgegen stehen. Dieses kann insbesondere folgende 2 Gründe haben:
Durch externe Schadstoffeinträge über Immissionen, Metallabrieb bei der Aufbereitung von Bioabfällen oder Fehlwürfe bei der Getrenntsammlung kann es – gegenüber der ubiquitären Grundbelastung - zu zusätzlichen Schadstoffeinträgen in den Bioabfallkompost kommen. Zudem erfolgt die Verwertung nur auf einem begrenzten Anteil der landwirtschaftlichen Produktionsflächen, sodass auf den Verwertungsflächen die Aufbringungsmengen höher als die jeweiligen Erntemengen sein können.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 64. Informationsgespräch (April 2004) |
Seiten: | 14 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr. Wilhelm König |
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