Komposte und Klärschlämme sind organische Düngemittel und werden als Sekundärrohstoffdünger wie Gülle oder andere organische Wirtschaftsdünger in erheblichen Mengen im Landbau eingesetzt.
Mit allen Düngemitteln – also auch den Mineraldüngern - werden neben den Nährstoffen verfahrensbedingt auch Schadstoffe - wie Schwermetalle - in die Böden eingetragen. Dabei kann es zu unerwünschten Anreicherungen kommen, die langfristig die Bodenfruchtbarkeit in Frage stellen.
Mit Inkrafttreten des Bodenschutzrechtes wurden fachliche Maßstäbe insbesondere zur Bodenvorsorge verankert, die dies verhindern können. Diese sind auch auf andere Rechtsbereiche zu übertragen. Einen Bereich stellen dabei die Regelungen im Rahmen bewirtschaftungsbedingter Einträge bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung dar. Neben der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung sind insbesondere die Düngemittel- und die Düngeverordnung betroffen.
Im Hinblick auf die Zielsetzung, Schadstoffeinträge durch Düngemittel unter Beachtung von Vorsorgeaspekten zu begrenzen, hatte das Umweltbundesamt mit dem UBATEXT 59-01 (2001) „Grundsätze und Maßnahmen für eine vorsorgeorientierte Begrenzung von Schadstoffeinträgen in landbaulich genutzten Böden“ eine Konzeption zur schadlosen und ordnungsgemäßen Anwendung verschiedener Düngemittel vorgelegt.
BMU und BMVEL stellten am 28.August 2002 ihr gemeinsames Konzept zur einheitlichen Ableitung von Schwermetallgrenzwerten bei Düngemitteln im Rahmen eines Symposiums vor. Ausgangspunkt war das Positionspapier „Gute Qualität und sichere Erträge“ beider Ressorts vom 3. Juni 2002, das auch der Zielsetzung des Beschlusses der gemeinsamen Agrar- und Umweltministerkonferenz vom Juni 2001 entspricht. Nach deren Beschluss darf es nämlich künftig im Sinne des „vorbeugenden Umweltschutzes“ und aus „Vorsorgegründen“ zu keiner Anreicherung von Schadstoffen im Boden durch Bewirtschaftungsmaßnahmen (insbesondere durch die Aufbringung von Klärschlamm, Gülle und anderer Wirtschaftsdünger, mineralischer Dünger und Kompost) mehr kommen. Ein vorsorgender Bodenschutz, der konsequent auf die Vermeidung schädlicher Stoffeinträge und deren Anreicherung im Boden zielt, ist Grundlage für die Produktion gesunder Nahrungsmittel und einer intakten Umwelt.
Die Leitidee dieser Konzeption war Kernpunkt einer entsprechenden Position von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt, die am 7. Juni 2001 veröffentlicht wurde und auf deren Basis gleichlautende Beschlüsse der gemeinsamen Umwelt- und Agrarministerkonferenz vom Juni 2001 gefasst wurden.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 64. Informationsgespräch (April 2004) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Claus Gerhard Bannick Dipl.-Ing. (FH) Hermann Keßler Prof. Dr. Jürgen Hahn |
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