Eine verbindliche Regelung für den Verkehr mit Düngemitteln gab es in Deutschland schon seit 1918. Damals wurde für jedes Düngemittel und für jeden Hersteller eine Zulassung, oft zeitlich befristet, erteilt.
Dieses aufwendige Verfahren wurde im Jahre 1962 durch ein neues Düngemittelgesetz abgeschafft. Hiernach durften Düngemittel gewerbsmäßig nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie einem durch Rechtsverordnung zugelassenen Düngemitteltyp entsprachen. Somit war die Grundlage für eine Zulassung mit allgemeiner und unbefristeter Gültigkeit geschaffen.
Das Düngemittelrecht ist im Laufe der Zeit dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und der Technik angepasst worden. Zurzeit (Stand: 30.08.2002) wird eine umfangreiche Änderung der Düngemittelverordnung beraten, die ich Ihnen nachfolgend kurz vorstelle. In einem zweiten Abschnitt werde ich auf Hygienebestimmungen für die Entsorgung von Reststoffen tierischen Ursprungs eingehen. Auch dieser Bereich unterliegt einer stetigen Fortschreibung aufgrund neuerer Kenntnisse und sich wandelnder Rahmenbedingungen.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 63. Informationsgespräch (Dezember 2003) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Hans-Walter Schneichel |
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