Nach den Grundpflichten der Abfallgesetzgebung ist der Besitzer oder Erzeuger von Abfällen gehalten, sich unter der Abwägung seiner ihm zur Verfügung stehenden Entsorgungsalternativen nach den Maximen
zu verhalten.
Was dies für die Verwertung biogener Abfälle bedeutet, wurde mit Hilfe der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in einem Forschungsprojekt [ifeu-Institut 2002a] untersucht. In einem ersten Schritt wurden dazu aus der nahezu unüberschaubaren Vielzahl von biogenen Abfallstoffen diejenigen herausgearbeitet, denen eine gewisse Entsorgungsrelevanz zukommt und mit deren Hilfe ein großes Spektrum an grundsätzlichen Entsorgungsoptionen analysiert und bewertet werden konnte. Zudem sollten sie in ihren chemisch-physikalischen bzw. Entsorgungseigenschaften ebenfalls ein möglichst breites Spektrum abbilden. Ausgewählt wurden zu diesem Zweck Apfeltrester, Bioabfälle aus Haushalte, Tierfette, kommunale Grünabfälle, unbelastete Holzabfälle, Schlempen und Speiseabfälle.
| Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
| Quelle: | 63. Informationsgespräch (Dezember 2003) |
| Seiten: | 18 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dipl.-Geogr. Florian Knappe Dipl.-Ing. Regine Vogt |
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