Im Zusammenhang mit der Neuorientierung der Agrarpolitik stehen derzeit auch die Vorgaben für die Begrenzung von Schadstoffeinträgen durch Düngemittel auf landwirtschaftlich genutzte Flächen auf dem Prüfstand.
Die BSE-Krise und die begonnene, derzeit ins Stocken geratene, Novellierung der EUKlärschlammrichtlinie haben zusätzlich dazu geführt, dass insbesondere die Klärschlammverwertung grundsätzlich und insgesamt in Frage gestellt wird. Erwartungsgemäß hat die Diskussion über die Klärschlammverwertung auch auf den Bereich der Bioabfälle sowie auf landwirtschaftliche Wirtschaftsdünger übergegriffen. Zukünftig sollte bei diesen Materialien angestrebt werden, dass sie unter Einhaltung gleich strenger Maßstäbe zur Düngung eingesetzt werden, um Bodenanreicherungen von Schadstoffen auch langfristig zu verhindern.
Am 26.4. diesen Jahres hat der Bundesrat (Plenum) mit überaus deutlicher Mehrheit eine Entschließung zum Verbot der Klärschlammverwertung abgelehnt. Der Bundesrat hat an Stelle des Antrages zum Verbot der Klärschlammverwertung einen moderateren Alternativtext beschlossen, der u.a. deutliche Verschärfungen bei den Grenzwerten und zusätzliche Anforderungen an organische Schadstoffe sowie an die Hygiene fordert. In der Antragsbegründung wird darauf hingewiesen, dass ein vollständiges Klärschlammverbot wissenschaftlich, volkswirtschaftlich und fachlich nicht zu rechtfertigen ist“.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 63. Informationsgespräch (Dezember 2003) |
Seiten: | 24 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | RDir Dr. Claus-Gerhard Bergs |
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