Das Jahr 2004 hat für die Energiewirtschaft erhebliche Neuerungen mit sich gebracht. Am 01.08.2004 ist das novellierte Gesetz für den Vorrang der erneuerbaren Energien, weithin bekannt als Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), in Kraft getreten. Kurz zuvor, am 15.07.2004, wurde das Grundgesetz für den Emissionshandel in Deutschland, das sog. Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) verbindlich.
Mit In-Kraft-Treten des Zuteilungsgesetzes für die Handelsperiode 2005 bis 2007 am 31.08.2004 sowie der Zuteilungsverordnung 2007 und der Emissionshandels- Kostenverordnung am 01.09.2004 ist der Weg freigegeben für den Start des Emissionshandels in Deutschland.
Die vielfältigen Regelungen stehen mit der Abfallwirtschaft nicht in unmittelbarem Zusammenhang, gleichwohl sind sie geeignet, die zukünftige Entwicklung der Abfallströme erheblich zu beeinflussen. Sowohl das EEG als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Emissionshandel in Deutschland bieten Anreize, die bisherigen Entsorgungswege, insbesondere für organische Abfälle, sowie die Anlagennutzung zu überdenken. Die sich bietenden Optionen möchten wir Ihnen hier vorstellen und veranschaulichen.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 65. Informationsgespräch (Dezember 2004) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | RA Hartmut Gaßner Dr. Antje Kanngießer |
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