Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz legt in seiner Zielhierarchie erstens das Vermeiden, zweitens das Verwerten und drittens das Beseitigen von Abfällen fest.
Das Erreichen dieser Zielstellung – auch vor dem zeitlichen Hintergrund, ab 2005 nur noch vorbehandelte Reststoffe auf Deponien ablagern zu können und ab 2020 keine Reststoffe mehr vorzufinden – ist von vielfältigen Gegebenheiten und Bestrebungen unterschiedlichster Interessengruppen abhängig. Völlig veränderte Verhaltensweisen von Produzenten und Konsumenten sind zu erwarten bzw. zu initiieren.
Die sich verändernden Bedingungen erfordern von der Abfallwirtschaft ein aktives Reagieren und stellen eine Herausforderung in jeder Hinsicht dar.
In der gegenwärtigen Situation wird in der Praxis das Ziel angestrebt, die Abfallmengen zu reduzieren – und das zuerst durch Vermeidung und bei vorhandenem Abfall durch eine möglichst hohe Rate der Verwertung, insbesondere durch Zurückführung in den Stoffkreislauf.
Zur Erreichung dieses Ziels werden vielfältige Anstrengungen vorwiegend in der haushaltsnahen Erfassung der Wertstoffe Papier, Glas, Leichtverpackungen und Biomüll unternommen. Eine Vielzahl von Systemen wurde entwickelt und befindet sich auf dem Markt.
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
| Quelle: | Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dipl.-Ing. Wolfgang Reisen |
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