Eignung der SVZ-Technologie für die Verwertung von kommunalen Restabfällen

Die Deponierung von unbehandelten Restabfällen wurde durch den Gesetzgeber ab Mitte 2005 untersagt. Vor diesem Hintergrund stehen eine Vielzahl öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger vor der Aufgabe, neue Wege für die bisher auf Deponien verbrachten Siedlungsabfälle zu finden.

Das Problem besteht dabei darin, für den jeweiligen Anwendungsfall die geeignete Entsorgungslösung zu schaffen, die folgenden Prämissen gerecht wird: • Gesetzeskonformität,
• zeitpunktgerecht,
• kostengünstig,
• umweltfreundlich.
Unter diesen Aspekten reduzieren sich die auf dem Markt angebotenen Lösungen bereits erheblich, denn es kann beispielweise mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es nicht möglich ist, nach der Vergabe einer ausgeschriebenen Restabfallmenge im Jahre 2001 ff. eine neue konventionelle Müllverbrennungsanlage zu errichten, die Mitte 2005 zum Dauerbetrieb bereitsteht, sofern bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Planungsschritte eingeleitet sind.
Die bestehenden Randbedingungen erfordern also angepasste Lösungen, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zum einen die uneingeschränkte Entsorgungssicherheit gewährleisten und zum anderen auf höchstem Umweltstandard eine kostengünstige Entsorgungslösung bieten.
Das SVZ bietet derartige Lösungsansätze, die den o.g. Ansprüchen an die Verwertung in vollem Umfang gerecht werden und darüber hinaus eine bisher in diesem Maßstab einzigartige Technologie der Verwertung von Abfällen und der Herstellung hochwertiger Chemikalien in sich vereinen.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001)
Seiten: 12
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Thomas Obermeier
 
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