In der Abfallwirtschaft werden seit geraumer Zeit industrielle Anlagen auf ihre Eignung zur Mitbehandlung von Abfällen diskutiert. Es handelt sich um Anlagenkapazitäten, die nicht originär zu diesem Zweck errichtet wurden und betrieben werden. Am bekanntesten ist diese Praxis in der Zementindustrie, die seit längerem eine beträchtliche Anzahl von Abfällen als Brennstoffsubstitute einsetzt. Auch in Kraftwerken werden, wie das Beispiel der Klärschlammentsorgung in Nordrhein-Westfalen zeigt, zunehmend Abfälle eingesetzt.
Für die Abwasserwirtschaft drängt sich daher die Frage auf, ob nicht auch in ihren Anlagen eine Mitbehandlung von Abfällen ermöglicht werden sollte. Mit dem Hinweis auf freie Faulraumkapazitäten wird seitens vieler Kläranlagenbetreiber eine Mitbehandlung von biologisch abbaubaren Abfällen angestrebt, bzw. in einigen wenigen Kläranlagen werden derartige Abfälle meist über Ausnahmegenehmigungen in kleinerem Umfang mitbehandelt. Bislang steht einer Abfallbehandlung in Anlagen der Wasserwirtschaft deutlich das Wasserhaushaltsgesetz entgegen.
Eine Mitbehandlung von Abfällen in Anlagen außerhalb der Entsorgungswirtschaft kann dabei durchaus ökologisch und auch abfallwirtschaftlich sinnvoll sein. Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt grundsätzlich die Strategie, derartige Entsorgungswege dann zuzulassen, wenn zum einen der grundsätzliche Nachweis geführt werden kann, dass diese im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sich auch als die besser umweltverträgliche und hochwertige erweist, unabhängig von der Frage der erforderlichen Schadlosigkeit.
Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt seit längerem die Strategie, bei derartigen Fragen unter Einbeziehung der Interessensgruppen sowie staatlicher Institutionen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse möglichst im Einvernehmen Randbedingungen und Voraussetzungen zu definieren, mit denen eine Entsorgung über Anlagen außerhalb der Abfallwirtschaft abfallwirtschaftlich sinnvoll und ökologisch verträglich gestaltet werden kann. Über den Einzelfall hinaus werden die sich daraus ergebenden Randbedingungen in bspw. entsprechenden Leitfäden definiert.
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
| Quelle: | Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001) |
| Seiten: | 22 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dipl.-Geogr. Florian Knappe Dipl.-Ing. Regine Vogt |
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