Die anaerobe Stabilisation von Klärschlämmen entspricht bei größeren Kläranlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei diesem Verfahren werden organische lnhaltsstoffe der Schlämme aus der mechanischen und der biologischen Reinigungsstufe unter Luftabschluss in Faulbehältern zu Biogas – bestehend aus etwa 65 % Methan und 35 % Kohlendioxid – umgewandelt.
Diese Umsetzung der organischen Inhaltsstoffe findet im mesophilen Temperaturbereich bei etwa 35 °C statt, in Ausnahmefällen im thermophilen Bereich bei etwa 50 °C.
Vor dem Hintergrund, dass Faulbehälter bestehender Abwasserbehandlungsanlagen über freie Kapazitäten verfügen, wird der Einsatz fester und flüssiger biogener Abfälle in Faulbehältern von Abwasserbehandlungsanlagen zusammen mit Klärschlamm diskutiert, um Energiepotenziale der Co-Substrate zu nutzen.
Aus diesen Gründen bildete sich im Frühjahr 1998 unter Federführung des Landesumweltamtes NRW (LUA) eine Arbeitsgruppe aus Kläranlagenbetreibern, Behördenvertretern und einem Forschungsinstitut mit dem Ziel, Hinweise zur Co-Vergärung zu erstellen. Ziele dieser Hinweise sind:
• Die Darstellung der rechtlichen Grundlagen und der Genehmigungsvoraussetzungen. Diese sind vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) erarbeitet worden.
• Ein landeseinheitliches Vorgehen bei der Beurteilung von Genehmigungsanträgen zur Co-Vergärung als Hilfestellung für Genehmigungsbehörden und Antragsteller.
• Festlegung von stofflichen und technischen Anforderungen an die für die Co- Vergärung geeigneten biogenen Abfälle und Kläranlagen.
• Festlegung einer Positivliste von biogenen Abfällen, die generell für eine Co- Vergärung mit Klärschlamm geeignet sind.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Viktor Mertsch Dipl.-Ing. Claudia Wiedenhöft |
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