Klärschlammtrocknung - Klärschlammverbrennung: Widerspruch oder Ergänzung?

Die aktuelle politische Diskussion zeigt, dass die Verwertung bzw. die Entsorgung von Schlämmen aus kommunalen und industriellen Kläranlagen zunehmend zu einem der wichtigsten Probleme der Abfallwirtschaft wird. Es ist ein deutlicher Trend zu sicheren und qualitativ hochwertigen Lösungen zu erkennen und der Stellenwert der thermischen Verfahren wächst kontinuierlich.

Klärschlamm fällt auf den Kläranlagen mit einem Trockenrückstandsgehalt (TRGehalt) von 4–5 % an und wird üblicherweise vor Ort mit stationären oder mobilen Einrichtungen auf 25–30% TR mechanisch entwässert. Die Schlammverwertung/- entsorgung ist in entwässerter Form nur eingeschränkt möglich. Durch den hohen Wasseranteil werden Transporte belastet, das Handling ist schwierig und der Schlamm stinkt und ist unhygienisch. Eine ideale Ergänzung zur Entwässerung ist die Trocknung der Schlämme (Volltrocknung TR > 90 %), da hierdurch ein Produkt hergestellt wird, das auf vielfache Weise verwertbar ist. Hauptziel der Klärschlammtrocknung muss dabei sein, dass neben der enormen Volumen- und Gewichtsreduzierung ein Endprodukt mit folgenden Eigenschaften entsteht:
• leicht zu handhaben und lagerfähig,
• Granulat mit hoher Stabilität, definierter Korngröße und hohem Schüttgewicht,
• biologisch inaktiv und keimfrei,
• staubfrei und geruchsarm.
Das wichtigste Argument für die Klärschlammtrocknung ist die Volumen- und Gewichtsreduzierung.
Dieses kann nur durch eine Volltrocknung der Schlämme auf bis etwa 92 % Trockenrückstandsgehalt erreicht werden. Von einer Teiltrocknung ist unbedingt abzuraten, da teilgetrockneter Klärschlamm (< 90 % TR) nicht lagerfähig ist und bereits nach kurzer Zeit wieder biologisch aktiv wird.
  



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001)
Seiten: 12
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Ulrich Jacobs
 
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