Eintrag von Schad- und Nährstoffen in den Boden

Abfallrecht, Düngerecht und Bodenschutzgesetzgebung sowie anwendungsbezogene Richtlinien für die Rekultivierung, den Landschaftsbau usw. regeln zunehmend die Anwendung von Stoffen auf Böden. Auf Grund des Umfangs der Fläche und ihrer Bedeutung für den Lebensraum ist die Landwirtschaft hier besonders relevant.

Es stellt sich die Frage, ob die Einträge von Schad- und Nährstoffen derzeit und in absehbarer Zukunft im Rahmen der Regelungen liegen.
Das neue Landesabfallgesetz von Nordrhein-Westfalen, das seit dem 1.1.1999 in Kraft ist, schreibt als ein wesentliches Ziel die flächendeckende getrennte Erfassung und Verwertung biogener Abfälle vor. Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW (MURL) erarbeitete das INFA, Ahlen, gemeinsam mit der PlanCoTec (Neu-Eichenberg) eine Studie, in der der Stand und die Entwicklung der getrennten Bioabfallsammlung und der Kompostverwertung in Nordrhein-Westfalen ermittelt wurde. Von PlanCoTec wurde der Teil Kompostverwertung bearbeitet, wobei alle wesentlichen organischen Inputstoffe auf die Fläche (Wirtschaftsdünger, Klärschlämme und Biokomposte) sowie der aktuelle Bodenzustand erfasst wurden.
Die Studie wurde vom Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW herausgegeben und kann dort bezogen werden; sie ist außerdem im Internet einzusehen (www.murl.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/boden/murlhtml/ index_org.htm).
 
 
 



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001)
Seiten: 10
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Holger Stöppler-Zimmer
Dr. Franziska Waldow
 
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