Vorsorgeorientierte Begrenzung von Schadstoffeinträgen in landwirtschaftlich genutzte Böden am Beispiel der Klärschlammverwertung

Wegen der besonderen Bedeutung der landwirtschaftlichen Böden für eine Produktion gesunder Nahrungsmittel ist aus Vorsorgegründen sicherzustellen, dass es durch Bewirtschaftungsmaßnahmen (Ausbringungen von Klärschlamm, Gülle, mineralischen Dünger und Kompost) zu keiner langfristigen Aufkonzentration von Schadstoffen im Boden kommt. BMU und UBA haben eine fachliche Überprüfung und Neubewertung vorgenommen und kommen dabei zu den nachfolgenden Ergebnissen [1]. Dabei wurden Schadstoffeinträge unabhängig von den eingesetzten Materialien nach denselben Maßstäben bewertet.

Klärschlamm [1] Es wurde untersucht, welche Schadstoffeinträge in den Boden durch die Verwendung von Klärschlämmen entsprechend den Vorgaben der geltenden deutschen Klärschlammverordnung in der Praxis zu erwarten und welche Austräge gleichzeitig durch Auswaschung und Erntevorgang in Rechnung zu stellen sind.
Danach führt die Klärschlammdüngung zu erhöhten Einträgen von Schwermetallen und somit über die Jahre zu einer Anreicherung im Boden, die auf Dauer nicht akzeptabel ist.
Außerdem ist davon auszugehen, dass Klärschlämme aufgrund von Abwassereinleitungen aus privaten Haushalten und Gewerbe eine Vielzahl von problematischen organischen Schadstoffen enthalten, die in den Kläranlagen nicht abgebaut oder abgetrennt werden und die sich deshalb im Klärschlamm wiederfinden.
Die Rückgewinnung von Phosphat aus Klärschlamm und Abwasser ist notwendig, weil die Phosphatvorkommen weltweit begrenzt und Phosphate als Düngemittel nicht ersetzbar sind.
 



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001)
Seiten: 28
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Jürgen Hahn
 
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