Herstellung gütegesicherter Sekundärbrennstoffe aus unterschiedlichen heizwertreichen Abfällen

Die MEAB mbH zählt zu den größten Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen in Deutschland. Gegenwärtig werden Entsorgungsanlagen in
• Schöneiche (Hausmülldeponie und Sonderabfallverbrennungsanlage),
• Vorketzin (Hausmülldeponie sowie Baustellen- und Gewerbeabfallsortieranlage),
• Deetz (Deponie für Bauschutt, Bodenaushub und andere Bauabfälle) und
• Röthehof (Sonderabfalldeponie) vorrangig zur Entsorgung von Berliner und Brandenburger Abfällen betrieben.

Während der Hauptschwerpunkt des Unternehmens in der Vergangenheit auf dem Betrieb von Beseitigungsanlagen lag, sieht sich die MEAB nun in der Verantwortung, den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern sowie den beauftragten Dritten
• emissionsfreie und nachsorgearme,
• kostengünstige sowie
• langfristig stabile
Alternativen zur bisher fast ausschließlich praktizierten Deponierung des Restsiedlungsabfalls anzubieten.
Das seit 1996 geltende KrW-/AbfG, aber insbesondere die am 1. März 2001 in Kraft getretene Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (AbfAblV) und über biologische Abfallbehandlungsanlagen (30. BImSchV) erforderten von der MEAB ein flexibles Anpassen der bis dahin verfolgten Entsorgungsstrategie:
a) Entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Schonung der natürlichen Ressourcen ist der Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle grundsätzlich der Vorrang vor deren Beseitigung einzuräumen.
b) Die Verwertung hat stofflich oder energetisch zu erfolgen; sie ist in jedem Fall ordnungsgemäß und schadlos durchzuführen.
c) Die Verwertung von abgetrennten Abfallfraktionen hat hochwertig zu erfolgen.
d) Vor ihrer Deponierung sind Siedlungsabfälle so vorzubehandeln, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001)
Seiten: 12
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Werner Brücklmeier
Dr. Bernd E. Müller
 
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