Stoffflussanalyse (SFA) als Instrument in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Ersatzbrennstoffe haben in den letzten Jahren zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen. So werden verschiedene heizwertreiche gewerbliche Abfälle wie Altreifen, Altöl, Altholz, Rinde, Schlämme aus der Zellstoff- und Kartonagenproduktion, Papierschlamm, Altstyropor und Fangstoffe aus der papierverarbeitenden Industrie seit Jahren in Zementwerken, Kraftwerken und Ziegeleien als Ersatzbrennstoff eingesetzt.

Im Oktober 2000 hat das Land Nordrhein-Westfalen per Erlass die Stoffflussanalyse als Methode zur abfallrechtlichen Beurteilung von thermischen Entsorgungsmaßnahmen in den Vollzug eingeführt [2]. In der dazugehörigen Arbeitshilfe wird die Anwendung beispielhaft für 13 Abfallarten, soweit diese in einem Kraftwerk oder in einem Zementwerk (Nr. 1.2 und Nr. 2.3 der Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV) als Abfall zur Verwertung eingesetzt werden sollen, dargestellt. Damit schafft das Land NRW die Möglichkeit, ökologisch zweifelhafte Verwertungsmaßnahmen hinsichtlich einer nicht gegebenen Schadlosigkeit zu erkennen und zu unterbinden. Durch Einführung einer einheitlichen naturwissenschaftlichen Beurteilungsgrundlage wird zudem mehr Rechtssicherheit erreicht. Da die Einführung einer Beurteilungsmethode für die Behördenpraxis von grundlegender Bedeutung ist, wurden verschiedene Genehmigungsverfahren, bei denen die Stoffflussanalyse erstmals erprobt wurde, abgewartet und ausgewertet [3, 4]. Es zeigte sich, dass in diesen Verfahren die Stoffflussanalyse erfolgreich eingesetzt werden konnte.
Auf dieser Basis wurde ein Entwurf der Arbeitshilfe erstellt und im März und April 2000 einer Anhörung unterzogen. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden eingehend geprüft und, soweit sie die Stoffflussanalyse betrafen, bei der Überarbeitung der Arbeitshilfe weitgehend berücksichtigt. Mittlerweile laufen mehrere Genehmigungsverfahren in NRW, in denen die SFA bei der abfallrechtlichen Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Entsorgungsmaßnahmen in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen angewandt wird.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001)
Seiten: 20
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Barbara Zeschmar-Lahl
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.

Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'